Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Mitarbeiterinnen, Azubis, Praktikantinnen, Auftragnehmer, Rentner/Pensionäre, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über tatsächliche oder mögliche Verstöße des Arbeitgebers erhalten haben und diese melden. Ebenso werden von der Meldung betroffene Personen geschützt.
Das Gesetz stellt sicher, dass Hinweisgeber*innen vor jeglichen Repressalien bewahrt werden. Dazu zählen beispielsweise Einschüchterung, negative Leistungsbeurteilungen, Verweigerung von Beförderungen oder Nichtverlängerung von Arbeitsverträgen. Schon die Androhung solcher Repressalien ist gesetzlich untersagt. Falls eine berufliche Benachteiligung nach einer Meldung eintritt, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass diese nicht durch die Meldung verursacht wurde.
Für den Schutz ist es notwendig, dass der Hinweis zutreffend ist oder die Annahme besteht, dass der Hinweis zutreffend ist, und dass ein Verstoß im sachlichen Anwendungsbereich (§ 2 HinSchG) vorliegt. Kein Schutz besteht, wenn die Meldung vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch erfolgt.
Die interne Meldestelle bei der Norditec Antriebstechnik GmbH ist anonym über einen geschützten Link auf der Unternehmenswebsite sowie über die E-Mail-Adresse hinweis@norditec.de erreichbar. Ihre Meldung kann schriftlich oder mündlich eingereicht werden.
Gemäß § 17 HinSchG wird Ihre Meldung innerhalb von sieben Tagen schriftlich bestätigt und spätestens nach drei Monaten erhalten Sie eine Rückmeldung zum Stand der Bearbeitung.
Neben der internen gibt es auch eine externe Meldestelle. Sofern davon auszugehen ist, dass intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und keine Repressalien zu befürchten sind, sollte zunächst die interne Meldestelle kontaktiert werden.
E-mail: hinweis@norditec.de
Anschrift: 19258 Zahrensdorf, Kiekut 1
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